Zahnarzt Dr. Benedikt Leitl

Krautstr. 4
87700 Memmingen

Telefon: 08331/54 15
Fax: 08331/8 71 84
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News

Gesundheitspolitische Positionen der Bundeszahnärztekammer

Die Gesellschaft wandelt sich. Demografiebedingte Probleme wie die Finanzierung der Sozialversicherungssysteme oder der Fachkräftemangel müssen gesamtgesellschaftlich bewältigt werden. Gerade in der Sozial- und Gesundheitspolitik stehen wichtige Weichenstellungen an. Es geht jetzt um den Wechsel in eine neue Politik. Gesundheitspolitik ist keine Nebenrolle, das Vertrauen in die Politik hängt auch damit zusammen, dass es wohnortnahe (zahn-)medizinische Angebote gibt. Gesundheit muss in allen Gesetzesvorhaben berücksichtigt werden.

Mit ihren „Gesundheitspolitischen Positionen“ hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ihre gesundheits- und gesellschaftspolitischen Vorstellungen und Forderungen an die Politik für die Bundestagswahl formuliert. Von der nächsten Bundesregierung erwartet sie, dass sie sich für praxisbezogene Anliegen einsetzt, z.B. die Erleichterung der Praxisgründung und -führung. Praxen brauchen außerdem eine den allgemeinen Kostenentwicklungen folgende Honorierung, so wie sie anderen Freien Berufen auch zuteilwird. Sie brauchen Bürokratieabbau, um sich mehr den Patientinnen und Patienten zuwenden zu können. Und sie brauchen eine sinnvolle Implementierung und Nutzung der Digitalisierung.

Es geht vor allem um eine Veränderung im Mindset: Weg von Misstrauen und Gängelung, hin zu einer neuen Vertrauenskultur. Weg mit unnötiger Bürokratie, hin zu mehr Behandlungszeit für Patientinnen und Patienten.

Die „Gesundheitspolitischen Positionen“ für die Legislaturperiode 2025 bis 2029 skizzieren Probleme und Aufgaben - und unterbreiten Lösungsansätze. Der Politik wird die Hand gereicht, um die vor uns liegenden Aufgaben im konstruktiven Dialog und zum Wohle der Patientinnen und Patienten in einem auch zukünftig lebenswerten Deutschland zu bewältigen.

30.01.2025 DGA | Quelle: Bundeszahnärztekammer

Positiver Umkehrtrend bei Parodontitisversorgung nicht erkennbar

Die Daten zur Finanzentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) belegen eindeutig, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte keine Kostentreiber im Gesundheitssystem sind. Bereits seit Jahren sinkt der Anteil an den GKV-Gesamtausgaben für vertragszahnärztliche Leistungen und liegt aktuell bei lediglich 6,1 Prozent. Damit ist er in den vergangenen zwanzig Jahren um rund 2,6 Prozentpunkte gesunken. Für die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist dies ein klarer Beleg für den Erfolg einer konsequenten Präventionsstrategie im zahnmedizinischen Bereich.

Vor diesem Hintergrund weist KZBV-Vorstandsvorsitzender Martin Hendges auf den Widerspruch hin, dass Minister Lauterbach mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) zunächst dringend erforderliche Mittel für die präventionsorientierte Parodontitistherapie gestrichen hat, jetzt aber verkündet, dass mangelhafte Prävention sehr viel Geld koste. „Die Gesundheitspolitik von Minister Lauterbach hat massive Spuren hinterlassen, vor allem im Teilbereich Parodontalbehandlungen“, kritisiert Hendges scharf. Allein aufgrund der mit den Kürzungen der Mittel einhergehenden fehlenden Planungssicherheit seien die Praxen gezwungen gewesen, sich organisatorisch auf die Mittelbegrenzung einzustellen, was unmittelbar Einfluss auf die Patientenversorgung habe.

Massiver Einbruch bei Neubehandlungsfällen Als Folge des GKV-FinStG geht nämlich die durchschnittliche Zahl der monatlichen Parodontitisneubehandlungsfälle kontinuierlich zurück: Lag sie im Jahr 2022 noch bei etwa 120.000 und war damit der hohen Krankheitslast endlich angemessen, brach der Monatsdurchschnitt 2023 ein und betrug nur noch etwa 94.000 Neubehandlungen. Im Durchschnitt des ersten Dreivierteljahres 2024 war die Zahl der Neubehandlungen mit etwa 79.000 sogar noch niedriger. „Ohne einen politischen Kurswechsel ist ein positiver Umkehrtrend bei der präventionsorientierten Parodontitistherapie nicht absehbar“, mahnt Hendges.

Parodontitistherapie ist eine zentrale Präventionsleistung Seit Juli 2021 ist die präventionsorientierte Parodontitistherapie, die sich über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren erstreckt, eine zentrale Präventionsleistung für die Mund- und Allgemeingesundheit. „Der unlängst vom Bundesgesundheitsministerium kommunizierte ‚überdurchschnittlich starke Anstieg‘ der GKV-Ausgaben im Teilbereich Parodontalbehandlungen bedeutet keineswegs, dass sich die Parodontitisversorgung in Deutschland verbessert hat. Im Gegenteil: Diese Ausgaben lassen sich allein durch Folgeleistungen der Behandlungsfälle aus den letzten zwei Jahren erklären. Ganze 64 Prozent der Leistungen entfallen während der zweijährigen Nachsorgephase auf die Folgeleistungen im Rahmen der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT)“, stellt Hendges klar.

Parodontitis nimmt Einfluss auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen Parodontitis ist eine komplexe Entzündungserkrankung des Menschen, an der jeder zweite Erwachsene leidet. Bei einer unbehandelten, schweren Parodontitis entstehen unter anderem Veränderungen der Arterien, die das Risiko für koronare Herzerkrankungen und Herzinfarkt erhöhen. Zudem treten vermehrt Bakterien in die Blutbahn ein – selbst bei alltäglichen Aktionen wie dem Kauen und Zähneputzen. Bei Patientinnen und Patienten mit entsprechender Veranlagung kann dies zu einer Herzinnenhautentzündung führen. Medizinische Prävention darf also nicht losgelöst von der Parodontitis-Bekämpfung gedacht werden.

Hohe Folgekosten bei unbehandelter Parodontitis Durch eine unbehandelte bzw. nicht frühzeitig behandelte Parodontitis entstehen zudem hohe Folgekosten für das Gesundheitssystem, die allein im zahnärztlichen Bereich bei rund 200 Mio. Euro jährlich liegen. Dazu kommen indirekte Krankheitskosten, die eine international vergleichende Studie für Deutschland mit rund 34,79 Mrd. Euro beziffert. „Daher müssen die Leistungen für die präventionsorientierte Parodontitistherapie als Früherkennungs- und Vorsorgeleistungen anerkannt und wieder vollumfänglich vergütet werden“, fordert Hendges. Denn alles andere koste das System sehr viel Geld.

Welche verschiedenen Implantat-Arten gibt es und wo kommen sie zum Einsatz?

Zahn-Implantate werden in den meisten Fällen als der beste Zahnersatz angesehen. Allerdings gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Implantat- Arten und Typen. Wo sind die Unterschiede?

Moderne Zahnimplantate haben sich als eine zuverlässige und ästhetisch ansprechende Lösung bei Patienten mit Zahnverlust etabliert. Mit verschiedenen Implantat Arten und Implantat Typen stehen den Patienten heutzutage vielfältige Optionen zur Verfügung, die individuell auf die Bedürfnisse und auch auf die anatomischen Gegebenheiten angepasst werden können. Die Implantologie bietet den Patienten eine breite Palette von Möglichkeiten an, die von bewährten Titanimplantaten bis hin zu metallfreien Keramiklösungen reicht. Dieser Überblick über die verschiedenen Arten von Zahnimplantaten, erleichtert eine fundierte Entscheidung über die Zahngesundheit.

Die Implantologie bietet Patienten eine Auswahl an verschiedenen Implantat Arten an

Die moderne Implantologie bietet den Patienten heutzutage unter anderem einteilige und zweiteilige Implantate sowie Keramikimplantate an. Die ein- und zweiteiligen Implantate bestehen in vielen Fällen aus Titan. Das verwendete Metall verursacht durch die hohe Biokompatibilität beim Einwachsen in den Kieferknochen nur sehr selten eine Abstoßungsreaktion. Bei einem zweiteiligen System sind Implantat und Abutment getrennt.

Keramikimplantate zählen ebenfalls zu den häufig verwendeten Implantat Arten und bestehen aus Zirkoniumoxid. Sie sind eine metallfreie Alternative und besonders gut für Patienten geeignet, die gegen Metalle allergische Reaktionen zeigen. Jede Art von Implantat hat für den Patienten spezifische Vor- und Nachteile. Sie werden von den Zahnärzten in der Abhängigkeit der individuellen Bedürfnisse und der klinischen Situation gewählt.
In der modernen Implantologie kommen verschiedene Implantat Typen zum Einsatz

Für die Patienten bieten die Zahnärzte eine große Auswahl an Implantat Typen an. Das am häufigsten verwendete Implantat ist das endostale Implantat. Die Implantate gibt es in Form von Schrauben, Zylindern und Blättern, die direkt in den Kieferknochen eingesetzt werden. Weitere Implantat Typen sind subperiostale Implantate. Die Implantate werden auf dem Kieferknochen aufgesetzt, befinden sich jedoch unter dem Zahnfleisch. Diese Implantate sind für Patienten geeignet, die Kieferknochen mit weniger Volumen haben und daher keine Schrauben, Blätter oder Zylinder aufnehmen können. Sogenannte zygomatische Implantate sind besonders lang und werden im Wangenknochen, der Zygoma, verankert. Immer öfter kommen bei Patienten auch Mini-Implantate und Sofortimplantate zum Einsatz die mit herausnehmbarer Prothetik kombiniert werden können.

Facharztpraxen der Implantologie sorgen für ästhetische, funktionelle und dauerhafte Lösungen

Damit bei einem Patienten das optimale Ergebnis erzielt wird ist es wichtig, die verschiedenen Implantat Arten und Implantat Typen in einer Facharztpraxis einsetzen zu lassen. Es ist von äußerster Wichtigkeit, dass die Implantologen und Oralchirurgen umfassende Kenntnisse in der Anatomie, Chirurgie und Prothetik haben. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Implantate korrekt positioniert sind und stabil im Kiefer sitzen.

Verbindliches Preisrecht ignoriert

Immer mehr private Shops bieten „Zahnbegradigungen“ mit Alignern an, versprechen ein "perfektes Lächeln" zeitsparend und preiswert. Um die „Behandlung“ möglichst billig erbringen zu können, sparen sie häufig am Kontakt zum Zahnarzt.  Nach Beobachtungen des NDR beziehen die Unternehmen nach eigenen Angaben lediglich Partnerzahnärzte ein, die eine Erstuntersuchung durchführen und einen 3D-Scan des Gebisses anfertigen. Bei manchen Anbietern kann man ein Abdruck-Set für zu Hause bestellen. Die Verlaufskontrollen finden weitestgehend digital per Foto-App statt. So können die Shops vermeintlich günstige Pauschalpreise anbieten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 4. April 2024 (Az.: III ZR 38/23) entschieden, dass GOZ und GOÄ für alle ambulanten beruflichen Leistungen von (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzten gelten und somit auch für juristische Personen Anwendung finden, Pauschalpreise sind daher auch für gewerbliche Aligner-Anbieter nicht zulässig. Die Internetseiten zahlreicher Aligner-Shops zeigen aber, dass die Rechtsprechung des BGH ignoriert wird. Pauschalpreise sind vielfach die Regel.

Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber reagiert und dafür sorgt, dass juristische Personen, die Zahnheilkunde anbieten wollen, nicht nur dem geltenden Recht unterworfen, sondern auch stärker reguliert werden. Eine Aligner-Behandlung ohne hinreichende zahnärztliche Begleitung kann schwere Schäden im Gebiss verursachen, die nicht nur Schmerzen, sondern auch durch notwendige Folgebehandlungen hohe Kosten mit sich bringen kann.

20.01.2025 DGA | Quelle: Bundeszahnärztekammer



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